Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

Kompetente Beratung

Scheidung, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Wechselmodell, Unterhalt, Ehevertrag, eingetragene Lebenspartnerschaften, internationales Familienrecht, Ausländerrecht

Hohe Spezialisierung

Wir haben Erfahrung mit Ehescheidungsverfahren von Staatsangehörigen aus mehr als 50 verschiedenen Staaten.

Transparente Kosten

Angst vor hohen Kosten? Nicht bei uns. Wir arbeiten transparent und fair. Über Kosten und Risiken informieren wir vorab.

Formulare

In unserem Download-Center können Sie wichtige Formulare herunterladen. Gern helfen wir Ihnen beim Ausfüllen.

Elmar Hörnig

Rechtsanwalt Elmar Hörnig

Fachanwalt für Familienrecht

Kanzlei Hörnig

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Berlin-Charlottenburg

Die Kanzlei Hörnig in Berlin-Charlottenburg ist seit über 25 Jahren ausschließlich auf dem Gebiet des Familienrechts, des internationalen Familienrechts sowie des Ausländerrechts tätig. Als Fachanwalt für Familienrecht mit langjähriger Berufserfahrung bietet Elmar Hörnig Ihnen eine hochkompetente und individuelle Rechtsberatung sowie eine umfassende juristische Betreuung. Rechtsanwalt Elmar Hörnig vertritt bundesweit Mandanten in Scheidungsverfahren und allen sonstigen familiengerichtlichen Verfahren.

Beratungsgespräche sowie sämtliche Korrespondenz können mit Rechtsanwalt Elmar Hörnig auf Wunsch in englischer Sprache geführt werden.

Für den Besuch in unserer Kanzlei können Sie gern telefonisch einen Termin vereinbaren oder unsere Online-Angebote nutzen.

Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten im Familienrecht zählen neben Ehescheidungen, Eheaufhebungen und Aufhebungen von Lebenspartnerschaften unter anderem auch komplizierte Unterhalts- und Güterrechtsverfahren, Sorgerechts- und Umgangsverfahren sowie Vaterschaftsanfechtungs- und feststellungsverfahren.
Wir fertigen Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Die Kanzlei Hörnig ist zudem Ansprechpartner für Regenbogenfamilien, berät bei Fragen von Leihmutterschaft, Adoption und bietet Beratungen nach dem Samenspenderregistergesetz (SaRegG) an.

Ehen mit Auslandsbezug sind in einer globalisierten Welt keine Seltenheit mehr. Wir können Ihnen sagen, ob ein Scheidungsantrag überhaupt bei einem deutschen Gericht eingereicht werden kann und welches Rechtssystem auf das Scheidungsverfahren oder auf bestimmte Scheidungsfolgesachen wie z.B. Unterhalt oder Zugewinnausgleich anzuwenden ist. Bei Abschluss eines Ehe- oder Scheidungsfolgenvertrages erörtern wir mit Ihnen die Möglichkeiten einer Rechtswahl. Zum Internationalen Familienrecht zählt auch die Problematik der Anerkennung ausländischer Ehescheidungen.

Ausländer, die in Deutschland heiraten wollen, werden mit einer Vielzahl bürokratischer Hürden konfrontiert. Besonders kompliziert ist die Situation, wenn der Ausländer lediglich über eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens verfügt. Rechtsanwalt Elmar Hörnig berät seit 1998 binationale Paare in Fragen des Familiennachzugs und der Familienzusammenführung sowie bei Trennung. Wir beantworten ferner alle Fragen rund um die Themen Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthalt-EU, Blaue Karte („Blue-Card“) sowie Einbürgerung.

Standortvorteil Berlin

Der Standort der Kanzlei in Berlin bietet sowohl im Familienrecht als auch im Ausländerrecht besondere Vorteile.

Leben beide Ehegatten im Ausland, ist für alle Scheidungsverfahren, die in Deutschland geführt werden, das Amtsgericht Schöneberg in Berlin zentral zuständig. Dasselbe gilt für Eheaufhebungsverfahren sowie die Aufhebung von eingetragenen Lebenspartnerschaften. Bei einer Vertretung durch Berliner Kanzleien fallen in diesen Fällen weder Reisekosten des Rechtsanwalts noch Abwesenheitsgeld an.

Das Verwaltungsgericht Berlin ist bundesweit für jede Klage gegen die Ablehnung eines Visums durch eine deutsche Botschaft zuständig – und zwar unabhängig vom Herkunftsland des Antragstellers. Durch die Mandatierung einer in Berlin ansässigen Anwaltskanzlei ersparen sich Rechtssuchende daher ebenfalls die Kosten des Anwalts für die Anreise zu Gerichtsterminen.