Elmar Hörnig

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

Elmar Hörnig ist seit 1998 als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in seiner Kanzlei in Berlin-Charlottenburg mit mehreren Rechtsanwälten, Rechtsanwältinnen und einer Notarin in Bürogemeinschaft selbständig tätig.

Das Studium der Rechtswissenschaften an der Phillips-Universität zu Marburg und der Humboldt-Universität zu Berlin absolvierte Rechtsanwalt Elmar Hörnig 1996 mit der Ersten Juristischen Staatsprüfung. Nach einem Praktikum in der traditionsreichen Londoner Anwaltskanzlei „Pump Court“ begann das Referendariat am Kammergericht Berlin, welches Rechtsanwalt Elmar Hörnig nach verschiedenen Ausbildungsstationen in Berliner Rechtsanwaltskanzleien und der Justiz sowie einer achtmonatigen Mitarbeit im „Office of the City Attorney” in San Francisco, USA, 1998 erfolgreich mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung beendete.

Im Jahre 2007 wurde Rechtsanwalt Elmar Hörnig die Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ von der Rechtsanwaltskammer Berlin verliehen.

Rechtsanwalt Elmar Hörnig ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin, des Deutschen und des Berliner Anwaltvereins sowie der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Rechtsanwalt Elmar Hörnig ist ferner Mitglied beim Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V. sowie Co-Autor des Rechtsratgebers „Binationaler Alltag in Deutschland“.

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