Internationales Familienrecht

Familien und Partnerschaften werden zunehmend international gelebt. Ehegatten und Lebenspartner haben verschiedene, eventuell sogar mehrere Staatsangehörigkeiten. Kinder erwerben durch Geburt in einem bestimmten Land neben den Staatsangehörigkeiten ihrer Eltern eine weitere. Familien ziehen mehrfach in andere Länder um oder leben getrennt voneinander in verschiedenen Staaten. Immer häufiger stellt sich daher die Frage, welches nationale Recht z.B. auf die Eheschließung, die Scheidung, die Regelung des Güterrechts, des Unterhaltsrechts, des Sorge- sowie des Umgangsrechts Anwendung findet und welches Gericht für die jeweilige Angelegenheit im Konfliktfall international zuständig ist. Im Falle eines gerichtlichen Verfahrens ist zunächst immer die Frage zu klären, welches Familiengericht in welchem Land für das jeweilige Verfahren zuständig ist. In einem zweiten Schritt muss das in dem jeweiligen Land örtlich zuständige Familiengericht bestimmt werden. Sodann ist zu prüfen, welches nationale Recht (z.B. deutsches Recht) das Gericht auf das jeweilige Verfahren anzuwenden hat.