Was ist Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe?
Wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die in einem Gerichtsverfahren anfallenden Gerichtskosten und die Kosten der eigenen anwaltlichen Vertretung eines Rechtsstreits zu tragen, hat die Möglichkeit Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.
Wird Ihnen Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt, müssen Sie entweder überhaupt keine Zahlungen oder, abhängig von Ihren finanziellen Verhältnissen, bis höchstens 48 Monatsraten zahlen.
Anwaltskosten werden dann übernommen, wenn das Gericht Ihnen einen Rechtsanwalt beiordnet. Den hierzu erforderlichen Antrag stellen wir kostenlos für Sie.
Für weitere Informationen zu den Voraussetzungen und Ihren Pflichten bei Bewilligung von Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe lesen Sie bitte auch das Hinweisblatt zum Formular für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe. Das für die Antragstellung erforderliche Formular schicken wir Ihnen auf Anfrag gern per E-Mail zu.
Was ist der Unterschied zwischen Beratungshilfe einerseits und Prozess bzw. Verfahrenskostenhilfe andererseits?
Beratungshilfe umfasst die Kosten für eine anwaltliche Beratung und eine außergerichtliche anwaltliche Vertretung. Für ein gerichtliches Verfahren muss gesondert Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe beantragt werden. Diese umfassen auch die Gerichtskosten.