Kosten und Honorare
Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet oder frei in Form von Pauschal- oder Zeitvergütungen vereinbart.
Erstberatungen können nach dem RVG inklusive Auslagen und der gesetzlichen USt. bis zu 249,90 € kosten. Sofern Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, welche die Kosten der Beratung übernimmt, bieten wir Ihnen ein erstes Beratungsgespräch ab 200,00 € an.
Sozialgeldempfänger, Bezieher von Bürgergeld und Personen mit vergleichbar geringem Einkommen haben die Möglichkeit, Beratungshilfe aus staatlichen Mitteln in Anspruch zu nehmen. Über die Voraussetzungen der Gewährung von Beratungshilfe informieren wir Sie selbstverständlich telefonisch und kostenlos. Scheuen Sie sich nicht, die Beratungskosten vor der Terminvereinbarung zu erfragen.